Mit oder ohne Straßenzulassung?
Auf Straßen und Radwegen darfst du nur mit einem E-Scooter fahren, der eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) hat. Solche Modelle fahren bauartbedingt höchstens 20 km/h, haben höchstens 500 Watt Nenndauerleistung (selbstbalancierende 1.400 Watt), wiegen ohne Fahrer höchstens 55 kg und haben zwei unabhängige Bremsen, Licht vorne und hinten, Reflektoren und eine Klingel. Dazu brauchst du eine Versicherungsplakette. Modelle ohne Straßenzulassung sind nur für Privatgelände – mit ihnen im öffentlichen Raum zu fahren ist verboten und kann strafbar sein.
